Den 18. März, den Tag der politischen Gefangenen, wollen wir in diesem Jahr für Öffentlichkeitsarbeit nutzen, die auf den ersten Blick wenig mit Knast und politischen Gefangenen zu tun hat. Trotzdem wollen wir diesen Antirepressionstag nutzen, um vor allem junge Menschen in den Kiezen – so wie Potsdam-Babelsberg – zu ermuntern, Polizeiwillkür nicht zu dulden und solidarisch zu sein. Auch damit es gar nicht erst zu Geldstrafen und Knast kommt.
Seit geraumer Zeit wettern die Medien und die Öffentlichkeit über junge Menschen im Babelsberger Kiez. In Zeitungsartikeln, Gesprächsrunden und Ausschüssen wird ein Problem suggeriert, dass Babelsberg ein gefährlicher Kiez und unsicher geworden ist. Die Hintergründe, zum Beispiel dass Babelsberg mehr und mehr gentrifiziert und verdichtet wurde, es kaum Räume für junge Menschen gibt, der Park restriktiv geschlossen wird und eher dem Weltkulturerbe als der Freizeitbeschäftigung und Erholung dient, sowie das Babelsberg generell alle Probleme einer mangelnden städtischen Infrastruktur wie fehlende Abfallbehälter oder Toiletten aufweist, werden nicht beleuchtet. Stattdessen werden alle tatsächlichen oder scheinbaren Probleme auf junge Menschen projiziert und Repression sowie Überwachung als Problemlösung angesehen.
So gibt es neue Überwachungskameras an verschiedenen Orten, das Ordnungsamt ist häufiger unterwegs und die Polizei kontrolliert vermehrt junge Menschen. Dabei werden jedoch nicht immer legale Mittel seitens der Polizei eingesetzt, häufig wird Druck auf die jungen Menschen ausgeübt. Berichte über das unfreiwillige Entsperren von Handys mittels aufgepressten Fingerabdrucks, das Fotografieren von jungen Menschen, das Beschatten durch Polizisten in ziviler Kleidung, Schriftprobenvergleiche, Platzverweise und das Einschüchtern von Eltern, Freunden und Schulen sind uns mitgeteilt worden. Erkennungsdienstliche Behandlungen werden häufig ohne das Nennen eines Grundes durchgeführt. Auch die Fanszene von Babelsberg 03 hat mit repressiven Maßnahmen seitens der Polizei zu tun.
Junge Menschen gelten in den Abendstunden kollektiv als potenzielle Täter:innen. Der linksalternative Fußballfan oder abhängende Jugendliche unterschiedlicher Subkulturen entsprechen einem Muster, um übereifrig in polizeiliche Maßnahmen verwickelt zu werden. So sind Personenkontrollen, Durchsuchungen und Platzverweise nicht unüblich. Der öffentliche Diskurs und das subjektive Sicherheitsempfinden wird als Erklärung für das Vorgehen und die Repression seitens der Polizei herangezogen.
Doch der Versuch, den Kiez von jungen Menschen zu säubern wird nicht funktionieren, wenn wir zusammenhalten. Wir rufen Euch deshalb auf, seid solidarisch und redet nicht – schon gar nicht mit der Polizei. Dokumentiert das Fehlverhalten und die Willkür der Polizei. Schafft Öffentlichkeit und meldet Euch bei Problemen!
OG Rote Hilfe Potsdam und Umland, März 2025
Tipps im Umgang mit der Polizei – zur Situation von jungen Menschen in Babelsberg
Im Folgenden wollen wir Euch deshalb über Eure Rechte informieren, damit Ihr wisst Ihr handeln könnt, wenn Ihr vor Fragen wie den folgenden steht: Muss ich meine Personalien angeben? Muss ich mir gefallen lassen, dass mein Rucksack durchsucht wird? Darf der Polizist/die Polizistin mein Handy sehen? Was ist mit einem Fingerabdruck oder einem Schriftabgleich?
Einfache Personenkontrolle
In Babelsberg kennen viele junge Menschen dies und sind schon einmal von der Polizei kontrolliert worden. Doch einfach ohne Grund darf Euch die Polizei eigentlich nicht kontrollieren. Laut dem Polizeigesetz darf Euch die Polizei nur anhalten und Eure Personalien feststellen zur Abwehr einer Gefahr. Natürlich fällt den Cops im Ernstfall immer etwas ein, zum Beispiel könnten Sie die Vermutung haben, dass Ihr Euch zusammenrottet, um zu sprühen oder das Leute von Euch minderjährig und nachts zu lange draußen unterwegs sind. Ob Ihr darüber diskutiert, müsst Ihr wissen. Manchmal ist einfach Ausweis zeigen und sie ziehen lassen entspannter. Vor allem solltet Ihr überlegen, was Ihr so in Taschen o.ä. habt, ob es gerade gut ist, sich auf einen Streit mit den Cops einzulassen.
Apropos Taschen: In Eure Taschen dürfen Sie nur gucken, wenn Ihr Euch weigert, Euch auszuweisen, Sie Euch einer Straftat für verdächtig halten oder davon ausgehen, dass bei einer Identitätsfeststellung von Euch eine Gefahr für die Polizei ausgeht. Widersprecht in einem solchen Fall höflich und bestimmt (wird sie nicht davon abhalten) und meldet Euch anschließend bei uns oder der Polizeikontrollstelle.
Wenn du keinen Personalausweis dabei hast kann dich die Polizei auf die Dienststelle mitnehmen und dort deine Personalien feststellen lassen. Hast du keinen Personalausweis dabei, zum Beispiel aufgrund deines Alters, dann kannst du den Namen deiner Eltern und die Adresse sagen und wirst dorthin begleitet.
Notwendige Angaben, die Du abgeben musst:
Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort und Tag der Geburt, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit. Wenn du unter 18 bist: Namen der Eltern.
Hinweis zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten
Polizistinnen und Polizisten müssen sich Euch gegenüber ausweisen und ein Namensschild tragen. Wenn Sie in größeren Einheiten unterwegs sind, reicht eine Dienstnummer. Diese müssen Sie Euch auf Verlangen nennen. Besteht immer höflich darauf und notiert Euch die, für den Fall, dass Ihr Beschwerden habt.
Aussagen/Reden
Sollte Dir die Polizei Fragen stellen, muss Dir die Polizei mitteilen, ob sie Dich als Zeugen/Zeugin oder als Beschuldigten/Beschuldigte befragt. In beiden Fällen ist es ratsam und wichtig, die Aussage zu verweigern. Polizisten sind ausgebildet, Dir durch einfache Gespräche Informationen zu entlocken. Ohne Grund plaudern sie nicht mit Dir. Einfach nichts zu sagen, ist die beste Lösung und hilft Dir und Deinen Freundinnen und Freunden, egal wie die Polizisten auftreten.
Durchsuchungen
Bei einem Vorfall kann dich die Polizei auch durchsuchen, aber nur wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht. In Babelsberg wird häufig das Argument der Sachbeschädigung oder Drogen herangezogen. Frauen bzw. weiblich gelesene Personen dürfen nur von weiblichen Beamten durchsucht werden.
Rucksack/Mitnahme von Gegenständen
Gegenstände, die in Beziehung zu Straftaten stehen oder von denen die Polizei ausgeht, dass damit Straftat verübt werden sollen, kann sie einziehen. Darüber muss sie Euch eine Bescheinigung ausstellen. Ihr müsst und solltet nichts unterschreiben. Legt Widerspruch ein und meldet Euch bei den Beratungsstellen.
Handy
Häufig versucht die Polizei an Handys und deren Daten wie zum Beispiel Fotos und andere Beweismittel zu gelangen. Das Handy ist mittlerweile in der Lebenswelt so wichtig, dass dort alles gespeichert wird. Es ist also ein datensensibler Ort. Handys sind fast immer mit einer PIN oder einem Entsperrcode gesichert. Um das Handy auslesen zu können, benötigt die Polizei jedoch die PIN oder den Entsperrcode. Auf einen Fingerabdruck zu verzichten, ist ratsam, denn ein Finger kann schnell mal raufgepresst werden. Auch ein Zettel mit Deiner PIN sollte nicht mit dabei sein. Um an die Codes zu kommen, üben Polizisten Druck aus oder machen falsche Versprechungen. Ihr seid nicht verpflichtet, der Polizei Eure Handy-PIN mitzuteilen. Ihr müsst der Polizei nie den PIN oder Entsperrcode nennen!
Schriftabgleich
Gerne hätte die Polizei von Euch Schriftproben, um Graffiti oder Tags zuordnen zu können. Ihr seid nicht verpflichtet, diese abzugeben! Auch nicht, um Euch zu entlasten. Polizei und Justiz müssen Euch nachweisen eine Straftat begangen zu haben, nicht Ihr Eure Unschuld. Und wenn neun von zehn Leuten eine Schriftprobe abgeben, um sich zu entlasten, dann belasten sie damit fast automatisch die zehnte.
Platzverweise
Wenn die Polizei Dir oder Deinen Freunden einen Platzverweis ausspricht, muss sie das gut begründen. Das gleiche gilt, wenn sie Dir oder Euch verbietet, einen Ort zu betreten. Auch hier: Widersprecht in einem solchen Fall höflich und bestimmt (der Platzverweis gilt trotzdem) und meldet Euch anschließend bei uns oder der Polizeikontrollstelle.
Festnahme und erkennungsdienstliche Maßnahmen
Wenn Dich die Polizei vorläufig festnimmt, darf sie Dich höchstens bis zum Ende des folgenden Tages festhalten. Ein weiterer Gewahrsam geht nur über einen richterlichen Beschluss. Einen solchen Beschluss braucht es auch für eine „erkennungsdienstliche Behandlung“ (Fingerabdrücke, Fotos, usw.). Liegt kein Beschluss vor, kannst Du diese Maßnahmen verweigern.
Zunächst musst du informiert werden, warum du festgenommen wirst. Die Polizei muss dich über deine Rechte aufklären, bevor sie dich befragt. Denke an die Aussageverweigerung und einen anwaltlichen Beistand. Angaben zu deiner Person musst du aber machen. Wenn du minderjährig bist, müssen deine Eltern oder die Erziehungsberechtigten informiert werden.