Die Ortsgruppe der Roten Hilfe Potsdam verurteilt die Kriminalisierung von Aktivist:innen der Klimaschutzbewegung durch das Landgericht Potsdam, in dem Mitglieder der Bewegung „Letzte Generation“ mit einem Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung nach dem Paragraf 129 des Strafgesetzbuches konfrontiert werden.
Im April 2022 gab es von Klima-Aktivist:innen eine Aktion gegen die Erdöl-Raffinerie PCK in Schwedt/Oder, was polizeiliche Maßnahmen wie Razzien im Dezember in verschiedenen Bundesländern im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen nach sich zog. Wegen der Ermittlungen und der Razzia gegen die Gruppe gab es eine Beschwerde der „Letzten Generation“. Diese wurde vom Landgericht Potsdam abgewiesen.
Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdams hat nun den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt. Es ist somit das erste Mal, dass ein Gericht in Deutschland diese politische Einschätzung vornimmt. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben und drängt die Klima-Aktivist:innen in eine Ecke, als würden sie das gesellschaftliche Leben bedrohen und einschränken.
Zudem kann durch das Heranziehen des Paragraf 129 ein Überwachungsszenario aufgebaut werden, was es dem Repressionsapparat ermöglicht, Überwachungen der Telekommunikation oder Privatwohnungen durchzuführen. Dies könnte nicht nur die Personen des Ermittlungsverfahrens betreffen, sondern größerer Kreise ziehen.
Schon jetzt gibt es in den sozialen Medien und im Alltag Gewaltfantasien gegen die Klima-Aktivist:innen. Polizei und ermittelnde Behörden geben damit das Futter, wenn sie ein Bedrohungsszenario herbei fantasieren und von einer „Klima-RAF“ sprechen. Nun erfolgt mit dem Anfangsverdacht der kriminellen Vereinigung ein weiterer Schritt zur Kriminalisierung von Klima-Aktivist:innen.
OG Rote Hilfe Potsdam und Umland