In der Weimarer Republik führten Reformbestrebungen ab den 1920er Jahren auch zu Veränderungen im Strafvollzug. Mit der Abschaffung der Prügelstrafe und des Dunkelarrests sollte ein Bruch mit den Strafpraktiken der Kaiserzeit vollzogen werden. In Preußen konnten Gefangene sich durch angepasstes Verhalten Vergünstigungen wie den Einkauf mit eigenem Arbeitslohn, die Gestaltung ihrer Zellen oder Hafturlaub erarbeiten. […]
